Hartel für drei Pokalspiele gesperrt
Susanne Hartel wurde am 10. August vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Vereinspokalspielen des DFB belegt. Darüber hinaus ist Hartel bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres Vereins gesperrt.
Hartel war im Spiel der ersten Runde um den DFB-Vereinspokal zwischen Alemannia Aachen und der TSG 1899 Hoffenheim am 8. August 2010 in Aachen in der 32. Spielminute von Schiedsrichterin Isabelle Herrmann (Mönchengladbach) des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Nach dem Urteil kann Susanne Hartel in der 2. Frauen-Bundesliga eingesetzt werden. Das erste Saisionspiel bestreitet 1899 am Sonntag zuhause gegen den VfL Sindelfingen. Anstoß im Ensinger-Stadion des VfB St. Leon ist um 14.00 Uhr.